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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.01.2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Swiss IoT AG (nachfolgend "Swiss IoT"). Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Swiss IoT AG eine geschäftliche Beziehung pflegt. Der Kunde erklärt sich mit den AGB einverstanden, indem er die Offerte oder Auftragsbestätigung unterzeichnet oder eine Bestellung per E-Mail oder über die digitalen Verkaufskanäle von Swiss IoT tätigt.

Gültigkeitsdauer von Offerten

Ist nichts anderes angegeben, ist die Offerte für einen Monat ab Erstelldatum und ausschliesslich für den genannten Empfänger von Gültigkeit.

Vertraulichkeit

Sämtliche nicht allgemein zugänglichen oder bekannten Informationen, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und Swiss IoT AG im Rahmen der Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden, werden von Swiss IoT AG vertraulich behandelt. Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde Informationen und Dokumente die Informationen über die Swiss IoT AG enthalten, inklusive aber nicht abschliessend Offerten, Mitarbeiterlisten, etc. vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben. Ist nichts anderes vereinbart, darf Swiss IoT AG nach Abschluss des Projekts eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten als Referenz veröffentlichen.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden gilt eine Leistung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Rechnungen für Online-Dienstleistungen, Hosting sowie alle pauschal abgegoltenen Dienstleistungen wie z.B. Support oder Service Pack sind grundsätzlich im Voraus fällig. Lieferobjekte (wie z.B. Lizenzen oder Hardware) sind Lieferung resp. Installation fällig. Nach Aufwand berechnete Leistungen werden monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vermerkt ist.

Support

Sofern kein gesonderter Supportvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter besteht, werden Supportleistungen nach Aufwand und pro Einzelfall verrechnet. Für jeden einzelnen Supportfall ("Incident") ohne bestehenden Supportvertrag fällt eine pauschale Gebühr von CHF 200.– an.

Ein Supportfall liegt insbesondere vor, wenn der Kunde technische Unterstützung, Fehleranalysen, Konfigurationshilfe oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Produkte oder Services anfordert.

Die Fallpauschale ist unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand geschuldet und wird bei Beginn der Bearbeitung fällig.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde im Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann Swiss IoT AG seine Dienstleistungen ohne Rücksprache sistieren. Swiss IoT AG übernimmt keinerlei Haftung für Ausfälle oder Leistungsverzögerungen die aus einer Sistierung entstehen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Swiss IoT AG berechtigt, alle Mahn- sowie Inkassogebühren, Umtriebsentschädigungen und 5% Verzugszins p.a. ab Rechnungsdatum zu erheben.

Haftungsausschluss

Haftung irgendwelcher Art, insbesondere diejenige für Folgeschäden und indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter) wird für alle Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen. Swiss IoT übernimmt insbesondere keine Garantie, dass die Programme auf jeder Konfiguration ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, noch dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. Sollten die Programme vom Kunden oder Dritten geändert werden, entfällt jede Garantie.

Vertragsänderungen

Vertragsänderungen müssen schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die Änderungen müssen begründet und die Auswirkungen auf Termine und den Zeitplan aufgezeigt werden.

Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die Mitarbeiter des Vertragspartners weder für sich noch für Dritte anzustellen oder anstellen zu lassen. Dieses gegenseitige Abwerbeverbot gilt während der Dauer der Vereinbarung und 12 Monaten darüber hinaus. Ausnahmen bedürfen des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses.

Bestimmungen

Diese Geschäftsbestimmungen gelten abschliessend. Sollten Teile ungültig sein, gelten die restlichen Bestimmungen weiter. In diesem Fall ist der Vertrag unter Beizug der gesetzlichen und branchenüblichen Regeln so zu gestalten, dass der wirtschaftliche Erfolg so weit als möglich erreicht wird. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das Kantonsgericht Glarus.

Ergänzende AGB Lizenzbedingungen

Mitgeltende Vereinbarung

Die «Allgemeine Geschäftsbedingungen» bilden die Basis für die Ergänzende AGB «Lizenzbedingungen». Im Angebot aufgeführte Vereinbarung gehen den AGB und Ergänzenden AGB vor.

Lizenzen

Für jede Nutzung der Software durch den Kunden werden entsprechende Lizenzen benötigt. Swiss IoT AG gewährt dem Kunden für die von Swiss IoT AG hergestellte und offerierte Software ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht. Die Lizenz berechtigt den Kunden (gegen Bezahlung der vereinbarten Gebühr) zum zeitlich eingeschränkten Eigengebrauch der Software, jedoch ausschliesslich durch den in der Offerte bezeichneten Anwender.

Benutzer-Lizenzen

Swiss IoT AG ist berechtigt in den Kundensystemen mittels einer Systemvermessung die aktiven Benutzerlizenzen zu ermitteln um dadurch die Verrechnung der Lizenzgebühren anzupassen. Sofern nichts anderes definiert wurde, werden die Gebühren für Benutzerlizenzen im Voraus fällig. Als aktive, gebührenpflichtige Benutzerlizenzen gelten alle Benutzer mit Zugriff auf Funktionen der Software, welche sich mindestens einmal angemeldet haben und noch nicht mindestens 31 Tage deaktiviert sind. Die Gebühren werden auf Monatsbasis abgerechnet. Als Stichtag gilt jeweils der 25. des Monats.

Lizenz-Upgrade

Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, jederzeit zum Differenzbetrag der jeweiligen Lizenzkosten auf ein höheres Angebot derselben Produktlinie zu wechseln.

Lieferung

Swiss IoT AG stellt bei Vertragsabschluss die jeweils neuste Fassung des lizenzierten Programmes zur Verfügung. Zeitpunkt der Lieferung ist die vollständige Auslieferung der Software an den Kunden, resp. bei von der Swiss IoT AG gehosteten Software, der Zeitpunkt an dem der Kunde den Zugriff auf die Software erhält.

Rechte

Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erlangt durch eine Lizenz ausschliesslich ein Nutzungsrecht. Alle anderen Rechte an den Programmen, insbesondere das Urheberrecht sowie das Eigentum verbleiben vollumfänglich bei 2BIT. Das gilt auch dann, wenn der Kunde Änderungen an den Programmen vornimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme Dritten weder ganz noch teilweise zu übertragen, zu überlassen noch sonst wie zugänglich zu machen.

Annulierung

Lizenzen können nicht zurückgegeben werden.

Funktionsumfang

Dem Kunden sind bei Bestellung die einzelnen Funktionen des Programms sowie die Systemvoraussetzungen im Detail bekannt. Weitergehende explizite oder implizite Ansprüche des Kunden auf Funktionalität, individuelle Anpassungen, Betrieb der Software unter anderen Voraussetzungen oder Automatisierungen bestehen nicht. Der Funktionsumfang der Standardsoftware zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gilt abschliessend. Allfällige Vereinbarungen betreffend weitergehender Anpassungen, Konfiguration oder Erweiterungen der Standardsoftware sind immer als kostenpflichtige Dienstleistung zu spezifizieren und bedürfen immer der Schriftform (siehe Ergänzende AGB „Dienstleistungen“). Dies gilt insbesondere auch für Funktionen oder Eigenschaften, die der Kunde auf Grund seiner Erfahrung als üblich oder selbstverständlich betrachtet.

Garantie

Swiss IoT AG garantiert, dass die Software im Zeitpunkt der Lieferung die im Handbuch beschriebenen Spezifikationen erfüllt (bei Gebrauch unter den bezeichneten Bedienungs- und Einsatzbedingungen). Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe und dauert 30 Tage. Mängel sind nach ihrem Auftreten unverzüglich schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben zu melden. Swiss IoT AG verpflichtet sich ausschliesslich zur Nachbesserung. Die Garantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von Swiss IoT AG zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedingungen oder Bedienungsfehler. Aufwände die nicht unter Garantie fallen werden abgerechnet.

Abnahme

Der Kunde ist für die Abnahme der Leistungen verantwortlich. Unterlässt der Kunde die Anzeige allfälliger Fehler innerhalb der Garantiefrist, gelten alle Anforderungen als erfüllt ("stille Abnahme").

Ergänzende AGB Dienstleistungen

Mitgeltende Vereinbarung

Die «Allgemeine Geschäftsbedingungen» bilden die Basis für die Ergänzende AGB «Dienstleistungen». Im Angebot aufgeführte Vereinbarung gehen den AGB und Ergänzenden AGB vor.

Termine

Werden verbindliche Termine oder Zeitpläne angegeben, wird Swiss IoT diese nach Möglichkeit einhalten. Allfällige Verzögerungen oder Änderungen werden dem Kunden umgehend angezeigt, berechtigen jedoch nicht zum Rücktritt.

Honorarschätzungen

Die Honorarschätzungen erfolgen nach dem besten Wissen und basierend auf den Honoraransätzen zum Zeitpunkt der Offerterstellung. Allfällige Aufwand- und Preisangaben stellen damit lediglich bestmögliche Schätzungen zu Planungszwecken dar. Alle Preise in der Offerte verstehen sich in Schweizer Franken, ohne  Mehrwertsteuer.

Spesen

Ist nichts anderes angegeben so gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Übernachtungen notwendig werden, so werden diese zuzüglich einer Verpflegungspauschale nach Aufwand verrechnet. Für Reisen ausserhalb der Schweiz werden die effektiven Spesen abgerechnet.

Leistungsverrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch bei einem im Vertrag allfällig aufgeführten Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass dieser nicht eingehalten werden kann, orientiert Swiss IoT AG den Kunden schriftlich so früh wie möglich; der Kunde kann hierauf unter Ausschluss weiterer Ansprüche in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.

Abnahme

Der Kunde ist für die Abnahme der Leistungen verantwortlich. Unterlässt der Kunde im Falle von erstellten Werken die Anzeige allfälliger Fehler innerhalb der Garantiefrist, gelten alle Anforderungen als erfüllt ("stille Abnahme"). Bei nach Aufwand abgerechneten Dienstleistungen erfolgt die Abnahme mit der Bezahlung der Rechnung und erfolgt ohne Garantie.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat rechtzeitig alle Leistungen zu erbringen, welche Voraussetzung der ordentlichen Vertragserfüllung durch Swiss IoT AG bilden. Darunter fallen insbesondere die Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche Swiss IoT AG zur Ausführung der Arbeiten benötigt, insbesondere die Vornahme von allfälligen ergänzenden Abklärungen, die umgehende fachgerechte Prüfung und Abnahme hierfür vorgelegter Konzepte, Zwischenresultate, Auswertungen, Arbeitsergebnisse, die Bereitstellung von Testumgebungen und Testdaten sowie die Bestimmung eines verantwortlichen Koordinators/Projektleiters. Alle Aufwände, die aus der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für Swiss IoT AG ein Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht umfassend erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt. Erfüllt der Kunde die Mitwirkungspflicht nicht umfassend und zeitig, können Terminvorgaben nicht eingehalten werden. Der Kunde schafft im Rahmen der Mitwirkungspflicht u.a. die technischen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen für die Einführung und Nutzung des Arbeitsresultates, überprüft die Ergebnisse und stellt die Sicherung von Daten und Programmen sicher.

Garantie

Swiss IoT garantiert in eigener Verantwortung erstellten Werken, dass diese den schriftlich festgelegten Erfüllungskriterien entsprechen. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe und dauert 30 Tage. Mängel sind nach ihrem Auftreten unverzüglich schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben zu melden. Swiss IoT AG verpflichtet sich ausschliesslich zur Nachbesserung. Die Garantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von Swiss IoT AG zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedingungen oder Bedienungsfehler. Swiss IoT AG garantiert nicht, dass die gelieferten Arbeitsergebnisse fehlerfrei sind oder dass Programme ohne Unterbruch eingesetzt werden können. Swiss IoT AG übernimmt keine Garantie im Sinne einer Erfolgshaftung. Bei Erweiterungen oder Änderungen am System, welche nicht von Swiss IoT AG vorgenommen werden, entfällt jeglicher Garantieanspruch. Aufwände die nicht unter Garantie fallen werden abgerechnet.

Annulierung

Bei einem Abbruch des Projektes ist der Entgelt für die geleisteten Arbeiten unabhängig vom Projekterfolg geschuldet.

Ergänzende AGB Hosting

Mitgeltende Vereinbarung

Die «Allgemeine Geschäftsbedingungen» bilden die Basis für die Ergänzende AGB «Hosting». Im Angebot aufgeführte Vereinbarung gehen den AGB und Ergänzenden AGB vor.

Gegenstand

Beim Hosting wird dem Kunden eine Infrastruktur auf einer Cloud für den Betrieb von Software zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Webdienste (mit oder ohne Datenbank). Für die Nutzung der Webdienste benötigt der Kunde einen entsprechenden Internetzugang und einen aktuellen Browser.

Installationen

Die Installation von Software wird ausschliesslich von Swiss IoT AG vorgenommen und nach Aufwand verrechnet. Ausdrücklich untersagt sind Installationen von Applikationen oder anderen Softwarekomponenten durch den Kunden auf der von Swiss IoT AG bereitgestellten Infrastruktur. Bei Widerhandlung werden die Elemente und allfällige Daten entfernt und die System-Wiederherstellungskosten dem verantwortlichen Kunden in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Cloud Infrastruktur entspricht den Verfügbarkeiten des eingesetzten Cloud Providers.

Haftungsausschluss

Swiss IoT AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit aller erforderlichen Sorgfalt. Swiss IoT AG haftet ausdrücklich nicht für Verluste, entgangenen Gewinnen, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden.

Support

Im Rahmen der Hosting Dienstleistung steht dem Kunden zu den Swiss IoT AG Bürozeiten eine Support Hotline („Best Effort“) zur Verfügung. Der Support beschränkt sich auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Dienste. Kundenspezifische Problemlösungen, Anpassungen oder Installationen werden auf Wunsch und gegen Kostenübernahme erbracht.

Backup

Bei Hosting-Dienstleistungen sichert Swiss IoT AG als zusätzlichen Schutz Datenbanken und Dateien täglich und bewahrt diese in der Regel während 7 (sieben) Tagen auf. Auf Anfrage des Kunden und gegen eine zusätzliche Vergütung macht Swiss IoT AG diesem die aufbewahrten Daten soweit vorhanden zugänglich. Swiss IoT AG kann dem Kunden die Wiederherstellung der vollständigen Daten jedoch nicht garantieren.

Datenübernahme

Eine initiale Übernahme bestehender Daten durch Swiss IoT AG ist im Rahmen einer Dienstleistung kostenpflichtig möglich, bedarf aber einer entsprechenden Offerte. Nach Vertragsablauf oder Vertragsauflösung wird Swiss IoT AG sämtliche Daten des Kunden auf dem Server löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. Swiss IoT AG ist dem Kunden bei einer allfälligen Datenübernahme, lokalen Installation und Migration der Dienste kostenpflichtig behilflich.

Missbrauch

Missbräuchliche Nutzung wie z.B. das Versenden unerwünschter Massenmails („Spamming“, „Mail-Bombing“) über die Server von Swiss IoT AG ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung der Dienste und führen zur Vertragsauflösung. Bei Missbrauch der Hosting-Dienste oder Internetverbindungen ist Swiss IoT AG jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, den Anschluss zu sperren und zu löschen. Eine Haftung von Swiss IoT AG bei Sperrung/Löschung des Accounts ist ausgeschlossen.

Kündigungsfrist

Das Hosting von Software im kann von beiden Seiten jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf das Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Erfolgt die Auflösung des Vertrages vor Ablauf der Mindestdauer oder auf einen speziellen Termin (nicht auf Vertragsende mit ordentlicher Kündigung), so ist die Rückvergütung der bereits bezahlten Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt.

Datensicherheit

Die Hosting Infrastruktur entspricht dem neusten Stand der Technik, um eine grösstmögliche Verfügbarkeit und Sicherheit sicher zu stellen. Die Infrastruktur wird auf redundanten Systemen geführt und es werden regelmässig Backups erstellt. Für sämtliche Daten, die der Kunde auf den Servern abrufbereit hält oder speichert, ist er selber verantwortlich. Swiss IoT AG ist bestrebt, technisch und wirtschaftlich zumutbare Massnahmen zur Sicherung dieser Daten zu ergreifen und stellt gegebenenfalls ein kostenpflichtiges Backup zur Verfügung.